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   VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005   

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VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005 (https://dejure.org/2017,8824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005 (https://dejure.org/2017,8824)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2017 - 8 ZB 15.1005 (https://dejure.org/2017,8824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4
    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im Berufungszulassungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Aufwendungen einer kreisfreien Stadt für die Wiederherstellung öffentlicher Straßen; Darlegung von Verfahrensmängeln im Berufungszulassungsverfahren

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im Berufungszulassungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz der Aufwendungen einer kreisfreien Stadt für die Wiederherstellung öffentlicher Straßen; Darlegung von Verfahrensmängeln im Berufungszulassungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Substanziierte Darlegung von Verfahrensmängeln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Verfahrensfehler; Darlegungsanforderungen; Aufklärungsmangel; Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    a) Eine erfolgreiche Aufklärungsrüge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7, m.w.N.; B.v. 28.7.2008 - 8 B 31/08 - juris Rn. 4) voraus, dass der Rechtsmittelführer in seiner Rechtsmittelbegründung substanziiert darlegt, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Ausgangsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche für geeignet oder erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bzw. Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welche tatsächlichen Feststellungen getroffen worden wären bzw. welches Ergebnis eine Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil - unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts - auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann.

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen (§ 86 Abs. 2 VwGO), zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 2).

    Daher muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren der Vorinstanz auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme bzw. die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (st. Rspr., BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.7.2008 - 8 B 31/08 - juris Rn. 4; B.v. 13.7.2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2; U.v. 22.1.1969 - 6 C 52.62 - BVerwGE 31, 212/217 f., m.w.N.).

    bb) Auf einen Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) hat sich die Beklagte dagegen in ihrem Zulassungsantrag nicht berufen und einen solchen auch nicht hinreichend dargelegt (vgl. zu den Darlegungserfordernissen BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 13).

    Bei einer Kritik an der richterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung handelt es sich zudem grundsätzlich nicht um die Geltendmachung von Verfahrensmängeln (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 13; B.v. 12.1.2009 - 5 B 48/08 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.), auf deren Rüge sich die Beklagte beschränkt hat.

    Dass ein solcher Beweisantrag - wie hier - nicht gestellt wurde, ist nach den bereits dargelegten Maßstäben nur dann unerheblich, wenn sich dem Gericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Ermittlung des Sachverhalts (im konkreten Einzelfall) hätte aufdrängen müssen (vgl. oben und BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    Daher muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren der Vorinstanz auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme bzw. die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (st. Rspr., BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.7.2008 - 8 B 31/08 - juris Rn. 4; B.v. 13.7.2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2; U.v. 22.1.1969 - 6 C 52.62 - BVerwGE 31, 212/217 f., m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 22.1.1969 - 6 C 52.62 - BVerwGE 31, 212/217 f., m.w.N.; U.v. 9.11.1956 - II C 175.54 - BVerwGE 5, 12/13) hat der Rechtsmittelführer die Beweismittel zu bezeichnen, deren Erhebung sich dem Gericht aufgedrängt haben soll oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen.

    Hierfür ist eine Darlegung erforderlich, d.h. es sind etwa die Zeugen, die nach Meinung des Rechtsmittelführers hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen zu benennen (BVerwG, U.v. 22.1.1969 - 6 C 52.62 - BVerwGE 31, 212/217 f.).

  • BVerwG, 13.07.2007 - 9 B 1.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    Daher muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren der Vorinstanz auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme bzw. die bezeichneten Ermittlungen dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (st. Rspr., BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7, m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 28.7.2008 - 8 B 31/08 - juris Rn. 4; B.v. 13.7.2007 - 9 B 1.07 - juris Rn. 2; U.v. 22.1.1969 - 6 C 52.62 - BVerwGE 31, 212/217 f., m.w.N.).

    Anhaltspunkte für das Vorliegen möglicher Ausnahmefälle (Verstoß gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich, vgl. BVerwG, B.v. 30.8.2012 - 8 C 5/11 - juris Rn. 24; B.v. 13.7.2007 - 9 B 1/07 - juris Rn. 3; B.v. 3.4.1996 - 4 B 253/95 - NVwZ 1997, S. 389 f.) wurden in Bezug auf die begründenden Tatsachen nicht hinreichend dargetan und auch in ihrer rechtlichen Würdigung nicht dargelegt.

    Die Geltendmachung eines derartigen Verfahrensmangels setzt wiederum eine hinreichend substanziierte Darlegung voraus (vgl. BVerwG, B.v. 13.7.2007 - 9 B 1/07 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine Aufklärungsrüge kein Mittel darstellt, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen (§ 86 Abs. 2 VwGO), zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36/14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 2).

    Bei den im Schriftsatz vom 30. Oktober 2014 genannten Beweismitteln (Zeugeneinvernahme des Bauleiters des Generalunternehmers der Beklagten, Augenschein sowie Sachverständigengutachten) handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Beweisantrags bzw. um eine Beweisanregung, die allerdings für eine derartige Verfahrensrüge nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 2/12 - juris Rn. 6 f.; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 28.8.2015 - 9 ZB 13.1876 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 21.03.2012 - 4 B 2.12

    Rüge eines Verfahrensfehlers durch eine behauptete falsche Datierung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    Bei den im Schriftsatz vom 30. Oktober 2014 genannten Beweismitteln (Zeugeneinvernahme des Bauleiters des Generalunternehmers der Beklagten, Augenschein sowie Sachverständigengutachten) handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Beweisantrags bzw. um eine Beweisanregung, die allerdings für eine derartige Verfahrensrüge nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 2/12 - juris Rn. 6 f.; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30/06 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 28.8.2015 - 9 ZB 13.1876 - juris Rn. 24).

    Ebenso wenig wurde substanziiert geltend gemacht, dass sich dem Gericht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen, wobei es dabei grundsätzlich nicht ausreicht, wenn die Frage der weiteren Sachverhaltsaufklärung lediglich aus Sicht der Klagepartei beurteilt wird (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 2/12 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    aa) Selbst wenn man das Vorbringen als Gehörsrüge ansehen würde, fehlte es an einer hinreichenden Darlegung, weil die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, regelmäßig voraussetzt, dass substantiiert dargelegt wird, was der Rechtsmittelführer bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Förderung des Verfahrens beigetragen hätte (BVerwG, B.v. 17.9.2006 - 1 B 102/06 - juris Rn. 4; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997, 3328; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 108 Rn. 25, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    Das Maß der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bestimmt sich aber durch die Substanz des Vorbringens der Beteiligten (BVerwG, U.v. 15.6.2016 - 9 C 19/15 - juris Rn. 19, m.w.N.; U.v. 2.8.2001 - 7 C 2/01 - juris Rn. 19), wobei sich die gebotene Substanziierung regelmäßig nicht in der Nennung bestimmter Beweismittel erschöpft, sondern eine gewisse Auseinandersetzung mit substanziierten Erklärungen der Gegenseite erfordert (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16/13 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    Anhaltspunkte für das Vorliegen möglicher Ausnahmefälle (Verstoß gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich, vgl. BVerwG, B.v. 30.8.2012 - 8 C 5/11 - juris Rn. 24; B.v. 13.7.2007 - 9 B 1/07 - juris Rn. 3; B.v. 3.4.1996 - 4 B 253/95 - NVwZ 1997, S. 389 f.) wurden in Bezug auf die begründenden Tatsachen nicht hinreichend dargetan und auch in ihrer rechtlichen Würdigung nicht dargelegt.
  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    Wenn von einem solchen Beteiligten kein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung gestellt wird, obwohl dies nach den äußeren Umständen zu erwarten gewesen wäre, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BayVGH, B.v. 21.08.2014 - 22 ZB 14.1611 - juris Rn. 3; B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 17; jeweils m.w.N.; vgl. auch Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 191, m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005
    Es bedarf insofern einer substanziierten Darlegung sowohl hinsichtlich der den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2008 - 6 B 49/08 - juris Rn. 16; B.v. 30.5.2006 - 6 B 28/06 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742

    Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der

  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

  • BVerwG, 30.08.2012 - 8 C 5.11

    Vermögensrecht; vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignung; entschädigungslose

  • BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 2.01

    Unternehmensresterestitution; Rückzahlung tatsächlich zugeflossener

  • BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08

    Aufzeigen eines Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 49.08

    Beanspruchung von Forderungen eines Parlamentspräsidenten im Verfassungsgefüge

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 28.08.2015 - 9 ZB 13.1876

    Anspruch des Nachbarn auf aufsichtliches Tätigwerden; Eventhalle;

  • BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
  • VGH Bayern, 21.08.2014 - 22 ZB 14.1611

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993

    Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 02.02.2018 - 8 ZB 17.1271

    Wasserrechtliche Schutzanordnung - Verbot von Pflanzenschutzmitteln

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).

    Bei den in ihren Schriftsätzen gegenüber dem Verwaltungsgericht benannten Beweismitteln (Sachverständigengutachten und Augenschein) handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Beweisantrags bzw. um eine Beweisanregung, die für eine derartige Aufklärungsrüge nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 8 ZB 17.1486

    Gericht Aufklärungspflicht, Verwaltungsgerichte, Sachverständigengutachten,

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 27.09.2019 - 10 ZB 19.1781

    Klage auf Aufhebung der Ausweisungsverfügung

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 08.02.2024 - 21 ZB 22.514

    Berufsrecht der Ärzte, Facharztanerkennung (Anerkennung von Weiterbildungen

    Es fehlt an einer hinreichend differenzierten Darlegung, welche konkreten tatsächlichen Sachverhaltsfeststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 01.09.2021 - 1 ZB 21.1507

    Erfolglose Berufungszulassung bzgl. einer abgewiesenen Verpflichtungsklage auf

    Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 31.03.2017 - 8 ZB 15.1238

    Keine Besorgnis der Befangenheit wegen 25 Jahre zurückliegender Tätigkeit des

    Darüber hinaus wäre eine Aufklärungsrüge jedenfalls nicht hinreichend substanziiert vorgetragen worden (vgl. zu den Erfordernissen BayVGH, B.v. 19.1.2017 - 8 ZB 15.811 - juris Rn. 18 f.; B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124a Rn. 56, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 17.473

    Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch

    Hat ein Rechtsmittelführer keinen Beweisantrag gestellt" muss er darlegen" dass sich dem Erstgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 8 ZB 19.956

    Kostenbeteiligung für Eisenbahnkreuzung

    Bei dem in seinem Schriftsatz vom 19. Dezember 2016 benannten Beweismittel (Sachverständigengutachten) handelt es sich lediglich um die Ankündigung eines Beweisantrags bzw. um eine Beweisanregung, die für eine derartige Aufklärungsrüge nach ständiger Rechtsprechung nicht ausreichend sind (BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6 f.; BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 09.06.2021 - 1 ZB 18.2158

    Erfolglose Berufungszulassung: Nachbar wendet sich gegen die Errichtung eines

  • VGH Bayern, 04.04.2022 - 1 ZB 21.3216

    Erfolglose Berufungszulassung: Abgrenzung einer Instandsetzungsmaßnahme von einer

  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.1781

    Drittanfechtung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 1 ZB 19.61

    Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • VGH Bayern, 16.08.2019 - 1 ZB 17.2407

    Erfolglose Anfechtung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 3 ZB 18.81

    Schimmelpilzkontamination von Akten als Dienstunfall

  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 1 ZB 18.149

    Nichtzulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487

    Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang

  • VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244

    Abgelehnte Berufungszulassung hinsichtlich der Anerkennung eines Dienstunfalls

  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 3 ZB 19.1307

    Versetzung in den Ruhestand

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